In der GKV fallen auf das gesetzliche Krankengeld selbst keine Krankenversicherungsbeiträge an. Andere beitragspflichtige Einnahmen können weiterhin relevant sein; vom Krankengeld werden gegebenenfalls Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. In der PKV laufen die vertraglichen Beiträge grundsätzlich weiter. Nach Ende der Entgeltfortzahlung entfällt normalerweise auch der Arbeitgeberzuschuss. Prüfe deshalb neben deinen Beiträgen, welches Krankengeld oder Krankentagegeld du erhältst und welche Einkommenslücke bleibt.
Mehr dazu: Krankengeld, Krankentagegeld und Einkommenslücke.
Quellen: § 224 SGB V, AOK: Krankengeld und Sozialabzüge, § 257 SGB V.
