Bei Aufnahme einer Selbstständigkeit hängt die Wahlmöglichkeit vom bisherigen Versicherungsstatus und den gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen ab. Endet eine Pflicht- oder Familienversicherung, setzt sie sich grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft fort. Wer bereits privat versichert ist, erhält durch die Selbstständigkeit allein kein neues GKV-Beitrittsrecht.
Mehr Details im Guide Krankenversicherung für Selbstständige. Quellen: § 9 SGB V, § 188 SGB V.
