Bei individueller Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil beihilfefähiger Aufwendungen; die verbleibenden Kosten können über einen passenden PKV-Restkostentarif abgesichert werden. Ob der Dienstherr sich an GKV-Beiträgen beteiligt, hängt von den geltenden Beihilfevorschriften und einer möglichen pauschalen Beihilfe ab. Eine pauschale Beihilfe gibt es beispielsweise in Niedersachsen. Voraussetzungen, Wahlfristen und Bindungswirkung müssen beim eigenen Dienstherrn geprüft werden.
Mehr im Guide Beamte & Beihilfe. Quelle: NLBV: pauschale Beihilfe.
