Methodik

Methodik: So arbeitet der PKV oder GKV - Vergleichsrechner

So arbeitet der PKV oder GKV - Vergleichsrechner: transparent dokumentierte Datenquellen, Annahmen und Grenzen – von BBG, JAEG und Zusatzbeiträgen bis Kipppunkt, KVdR, Beihilfe und Investment-Szenarien.

Stand: 2026-11-03

Methodik: So arbeitet der PKV oder GKV - Vergleichsrechner

Diese Seite erklärt, welche Datenquellen, Annahmen und Modellierungen im Rechner verwendet werden. Ziel ist eine nachvollziehbare Entscheidungshilfe zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) – transparent, ohne Blackbox und ohne vorgeschaltete Beratungstermine.

Stand des Rechenkerns: Oktober 2026

Datenbasis: hinterlegte Datenpacks, keine Echtzeit-Schnittstelle

Standarddarstellung im Rechner: nominal

Ziel und Einordnung

Der Rechner auf privat-oder-gesetzlich.de soll die Unterschiede zwischen GKV und PKV finanziell und strukturell besser vergleichbar machen. Er richtet sich an Nutzerinnen und Nutzer, die ohne Registrierung und ohne Datenabfluss eine erste, nachvollziehbare Einschätzung erhalten möchten.

Verglichen werden keine einzelnen Versicherungsprodukte im Detail, sondern zwei Systeme: die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren beitragsabhängigen Mechaniken und eine private Krankenversicherung auf Basis eines eingegebenen oder angenommenen PKV-Budgets.

Die Ergebnisse sind als modellhafte Entscheidungshilfe gedacht. Sie ersetzen keine individuelle Tarifberatung, keine rechtliche Prüfung und keine steuerliche Beratung. Eine kompakte Einordnung zu den veränderbaren Parametern findest du auch in den FAQ zu den Rechner-Annahmen.

So läuft die Berechnung ab

  1. Nutzereingaben: Status, Einkommen, Familie, PKV-Budget, Rentenphase und weitere Parameter.
  2. Öffentliche Rechengrößen: BBG, JAEG, Zusatzbeiträge, Pflegeversicherung, Beihilfe-Referenzen und weitere Daten.
  3. Modellannahmen: Steigerungsraten, Zeitverlauf, Ruhestand, Investmentquote und Szenario-Parameter.
  4. Vergleich über Zeit: GKV- und PKV-Pfad werden monatlich berechnet und in Jahresschritten dargestellt.
  5. Ergebnis und Kipppunkt: Ausgabe als heutige Belastung, Zeitverlauf, kumulierte Differenz und Break-even.

Wenn du lieber direkt rechnest, kannst du jederzeit zum PKV oder GKV - Vergleichsrechner zurückspringen.

Welche Eingaben verwendet werden

Die Berechnung kombiniert vom Nutzer eingegebene Werte mit hinterlegten Rechengrößen und Modellannahmen. Wo keine individuelle Angabe gemacht wird, verwendet der Rechner Standardwerte, um eine konsistente Vergleichsbasis herzustellen.

  • beruflicher Status: angestellt, selbstständig oder Beamter
  • Bruttoeinkommen
  • Alter und Geschlecht
  • Familienstand und Kinderzahl
  • geplante Heirat oder spätere Familienkonstellation
  • gewählte gesetzliche Krankenkasse oder Durchschnittswert
  • PKV-Startbeitrag bzw. PKV-Budget
  • Renteneintritt und Endalter
  • Rentenhöhe als Eingabe oder Auto-Schätzung
  • Beihilfeannahmen
  • Investmentquote und Renditeprofil

Welche Standardwerte aktuell vorbelegt sind und wo du sie im Rechner ändern kannst, ist zusätzlich in den FAQ zu den Annahmen erläutert.

Wie die GKV modelliert wird

Die GKV wird als beitragsabhängiges System modelliert. Grundlage sind die jeweils hinterlegten gesetzlichen Rechengrößen und die im Datenpack gepflegten Zusatzbeiträge bzw. Beitragssätze.

  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
  • Versicherungspflichtgrenze bzw. JAEG zur Einordnung von Wechselvoraussetzungen
  • kassenindividueller Zusatzbeitrag oder durchschnittlicher Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung inklusive Kinderlogik
  • Sachsen-Sonderfall in der Pflegeversicherung
  • Arbeitgeberanteil bzw. Arbeitgeberzuschuss, soweit relevant

Bei Angestellten wird die Belastung typischerweise einkommensabhängig bis zur maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze modelliert. Dabei wird zwischen Gesamtbeitrag und individueller Eigenbelastung unterschieden, soweit dies für das gewählte Profil relevant ist.

Mehr zu Wechselvoraussetzungen, JAEG und BBG findest du auf der Seite JAEG und BBG 2027. Die verwendeten Renten- und Durchschnittsentgeltwerte werden im Datenbereich unter Durchschnittsentgelt & Rentenwert (2026) dokumentiert.

Wie die PKV modelliert wird

Die PKV wird im Rechner bewusst nicht tarifaktuarisch, sondern über ein PKV-Budget- und Steigerungsmodell abgebildet. Ausgangspunkt ist ein vom Nutzer eingegebener oder angenommener monatlicher PKV-Startbeitrag.

  • PKV-Startbeitrag bzw. Monatsbudget
  • jährliche PKV-Steigerungsannahme
  • Arbeitgeberzuschuss, soweit relevant
  • Aufteilung in KV/PV-Anteil
  • zusätzliche PKV-Kosten für Partner oder Kinder
  • spätere Veränderungen durch Familie, Ruhestand oder Beihilfe

Standardmäßig arbeitet das Modell heute mit einem KV/PV-Split von 90/10. Die weitere Entwicklung der PKV im Zeitverlauf wird über eine hinterlegte oder vom Nutzer angepasste jährliche Steigerungsannahme modelliert.

Standardannahmen und Zeitverlauf

Neben der Betrachtung des aktuellen Monats kann der Rechner einen Verlauf bis zu einem frei definierten Endalter darstellen. So werden nicht nur heutige Beiträge, sondern auch spätere Entwicklungen sichtbar.

Parameter Standardwert
PKV-Steigerung 2,5 % p.a.
Einkommenswachstum 2,5 % p.a.
Inflation 2,5 % p.a.
Renteneintritt 67
Endalter 85
KV/PV-Split in der PKV 90/10

Die Standarddarstellung im Rechner läuft aktuell nominal, also in zukünftigen Geldwerten ohne standardmäßige Kaufkraftbereinigung. Die Inflation ist als Szenarioparameter vorhanden, der heute sichtbare Standardvergleich basiert aber faktisch auf nominaler Darstellung.

Auf der GKV-Seite wird derzeit kein eigener separater Systemtrend modelliert. Der Verlauf wird vor allem über Einkommen, BBG, Arbeitgeberzuschuss und Ruhestandslogik beeinflusst. Eine kurze praktische Einordnung dazu findest du ebenfalls in den FAQ zu den Rechner-Annahmen.

Familie, Lebensphasen, Ruhestand und Beihilfe

Ein zentraler Teil des Rechners ist die Abbildung typischer Lebensphasen. Gerade bei der Entscheidung zwischen GKV und PKV verändern Familie, Kinder, Ruhestand oder Beamtenstatus die Belastung oft erheblich.

  • aktuelle Kinderzahl
  • heutige und spätere Familienkonstellation
  • geplante Heirat
  • Partner- und Kinderabsicherung
  • explizite Partner- und Kinder-PKV-Kosten
  • Renteneintritt und Endalter
  • KVdR-Status als Annahme
  • eigene Renteneingabe oder automatische Schätzung
  • Beihilfe mit Default-Sätzen für aktive Zeit und Ruhestand

Für Familienkonstellationen und Kinder ist die Seite Familienversicherung die passende Vertiefung. Dort wird erklärt, warum Familienversicherung in der GKV und eigene Kinderbeiträge in der PKV den Vergleich stark verändern können.

Für Beamte arbeitet das Modell heute standardmäßig mit einer Beihilfeannahme von 50 % in der aktiven Phase und 70 % im Ruhestand, sofern keine abweichende Eingabe genutzt wird.

Die KVdR wird heute als Nutzerannahme verarbeitet. Der Rechner führt keine vollständige individuelle Prüfung der 9/10-Belegungszeit anhand einer echten DRV-Biografie durch.

Investment-Overlay und Break-even

Der Rechner kann zusätzlich abbilden, was mit möglichen Ersparnissen passiert, wenn diese nicht nur konsumiert, sondern teilweise oder vollständig zurückgelegt oder investiert werden. Dadurch wird der Vergleich nicht nur als Kosten-, sondern auch als Vermögens- bzw. Nettobelastungsfrage sichtbar.

Investment-Profil Standardwert
Investmentquote 0 %
Vorsichtig ca. 2 % p.a.
Ausgewogen ca. 4 % p.a.
Optimistisch ca. 6 % p.a.

Der Break-even bzw. Kipppunkt wird im Rechner über den Zeitpunkt bestimmt, an dem die kumulierte Nutzerdifferenz ihr Vorzeichen wechselt.

  • ohne Investment: Break-even auf Basis der kumulierten Kosten- bzw. Delta-Serie
  • mit Investment: Break-even auf Basis der Netto-Serie aus Delta und Depotentwicklung

Rechtsstand und Grenzen der Zukunftsrechnung

Basis 2026; verkündete Änderungen ab ihrem Starttermin berücksichtigt.

Details zu GKV-Reform, PNOG und Modellfortschreibung

Prüfstand 03.11.2026: Der Rechner verwendet die verbindlichen 2026er Basiswerte. Für spätere, noch nicht endgültig veröffentlichte Jahreswerte werden Modellannahmen anhand der gewählten Inflation verwendet. Die verkündete GKV-Sonderanhebung um 3.600 Euro jährlich wird ab 2027 zusätzlich berücksichtigt; die Pflege-BBG wird separat ohne diesen Aufschlag fortgeschrieben. Die 2027er Werte des Kabinettsbeschlusses sind redaktionelle Angaben und werden nicht als gesetzliche Rechenwerte übernommen. Auch die künftige Versicherungsfreiheit nach allgemeiner, besonderer oder Übergangs-JAEG wird nicht automatisch geprüft; der Eingabecheck verwendet die bekannte 2026er JAEG.

Das BMG hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 am 30.10.2026 amtlich auf 2,9 Prozent festgelegt. Für den einzelnen GKV-Beitrag zählt weiterhin der kassenindividuelle Satz. Der Rechner startet mit den 2026er Basiswerten und behandelt den amtlichen 2027er Durchschnitt nicht als endgültigen individuellen Kassensatz.

Der verkündete Zuschlag nach § 242b SGB V wird ab Januar 2028 mit 2,5 Prozentpunkten berücksichtigt, wenn im GKV-Szenario ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner familienversichert ist und keine Ausnahme angegeben wurde. Er wird auf die beitragspflichtige GKV-Basis bis zur GKV-BBG berechnet und vollständig dem Mitglied zugeordnet, ohne Arbeitgeber-, DRV- oder Beihilfeanteil. Er wird nicht mit einer angenommenen Beitragssatzsteigerung vervielfacht. Auf die im Modell hinterlegte gesetzliche Rente greift der Zuschlag erst ab Juli 2028; bei Beamten wird diese Rentenausnahme nicht aus dem Ruhestandsstatus abgeleitet.

Ausnahmen werden anhand deiner Angaben berücksichtigt: Kind unter zwölf oder Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann, im Haushalt des Partners; die gesetzlich erfasste häusliche Pflege oder Pflegezeit; Regelaltersgrenze des Partners; Pflegegrad 3 oder höher, volle Erwerbsminderung, die erfasste Grundsicherung sowie GdB/GdS mindestens 60 oder MdE mindestens 60 Prozent. Start- und Endmonat sind vollständig zuschlagsfrei. Ohne Endmonat wird das Fortbestehen angenommen; bei Kind unter zwölf ist der Endmonat erforderlich. Der Rechner prüft die Voraussetzungen nicht selbst. Bei ungeklärter Ausnahme oder unbekannter Partnerabsicherung wird kein Zuschlag unterstellt und die fehlende Angabe unter dem Ergebnis sichtbar genannt. Die Feststellung trifft die Krankenkasse.

Der Vergleich verwendet eine zusammengefasste Einkommensbasis. Mehrere Einkommensarten im Ruhestand, zwischenstaatlich abgeleitete Versicherungen und mehrere getrennte Ausnahmezeiträume werden nicht einzeln geprüft. Die Anhebung der GKV-BBG ist in der Langzeitrechnung ein gesetzlicher Aufschlag auf einen Modellwert, kein endgültiger 2027-Abrechnungswert. Der Arbeitgeberhöchstzuschuss wird weiterhin aus dem hinterlegten Basiswert fortgeschrieben.

Der PNOG-Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 ist noch kein geltendes Gesetz. Seine höhere Pflege-BBG, der Kinderlosenzuschlag von 0,9 Prozentpunkten ab 2027 und der Pflege-Partnerzuschlag von 0,52 Prozentpunkten ab 2028 sind nicht eingerechnet. Es gibt kein zuschaltbares Entwurfsszenario. Änderungen werden erst nach verbindlicher Festlegung von Regelung und Starttermin übernommen. Details: Geplante Pflegebeiträge 2027.

Berechnungsgrundlagen und offene Änderungen werden einmal unter dem Ergebnis gebündelt, mit aufklappbaren Details und weiterführenden Quellen. Quelle für die verkündeten Regeln: BGBl. I 2026 Nr. 228, Artikel 1 Nr. 61 und 63, Artikel 8.

Die Jahresverordnung wurde am 07.10.2026 vom Kabinett beschlossen. Bundesratszustimmung und Verkündung sind im Prüfstand noch nicht nachgewiesen. Die erste PNOG-Lesung ist für den 05.11.2026 angekündigt.

Grenzen und Vereinfachungen

Damit die Ergebnisse korrekt eingeordnet werden können, ist die Abgrenzung wichtig. Der Rechner soll transparent helfen – nicht mehr und nicht weniger.

  • keine echte PKV-Tarifkalkulation, sondern ein PKV-Budget- und Steigerungsmodell
  • keine individuelle medizinische Risikoprüfung
  • keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Gesundheitsannahmen
  • keine vollständige Bewertung konkreter PKV-Tarife oder Leistungsdetails
  • keine kassenindividuellen Leistungsbewertungen in der GKV
  • keine vollständige föderale oder individuelle Beihilfeprüfung
  • keine echte DRV-Biografieprüfung und keine automatische 9/10-KVdR-Prüfung
  • keine garantierte Prognose für Beiträge, Zuschüsse oder Renditen
  • keine rechtliche oder steuerliche Einzelfallberatung

Datenquellen

Die Rechenlogik und Datenpacks basieren auf hinterlegten, öffentlich verfügbaren Quellen. Die verwendeten Werte werden aus diesen Quellen übernommen und im Rechner gepflegt. Es handelt sich nicht um eine Echtzeit-Datenschnittstelle.

Amtliche Rechengrößen und Zusatzbeiträge

GKV- und Pflege-Daten

Beihilfe-Referenzen

Weitere Hintergrundartikel und Datenseiten findest du im Wissensbereich und unter Daten.

Nicht als direkte technische Rechenquelle des heutigen Modells genutzt werden derzeit insbesondere Echtzeitdaten des BMG, individuelle DRV-Biografiedaten, Daten des PKV-Verbands oder Destatis-Schnittstellen.

Aktualisierung und Qualitätssicherung

Die verwendeten Werte werden nicht live aus den Quellen gezogen, sondern in Datenpacks gepflegt und im Rechenkern verwendet. Wenn sich zentrale Rechengrößen ändern, werden die Datenpacks und die Modelllogik entsprechend aktualisiert.

  • neue Sozialversicherungsrechengrößen
  • Änderungen beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag
  • Änderungen bei Pflegeversicherungslogik oder Beitragssätzen
  • Änderungen an hinterlegten Kassenlisten
  • Anpassungen an Modellannahmen oder Rechenlogik

Ziel der Qualitätssicherung ist keine Scheingenauigkeit, sondern eine konsistente, transparente und nachvollziehbare Modellrechnung.

  • Stand des Rechenkerns: Oktober 2026

Transparenz und Einordnung

privat-oder-gesetzlich.de versteht sich als neutraler Rechner für eine erste, fundierte Orientierung zwischen GKV und PKV. Der Fokus liegt auf Transparenz, verständlicher Methodik und einem direkten Zugang zu einer Entscheidungshilfe – ohne Adresssammlung und ohne vorgeschaltete Beratungstermine.

Wer nach der Nutzung des Rechners einen konkreten Vergleich oder ein passendes Angebot möchte, kann diesen nächsten Schritt separat gehen. Die Methodikseite selbst dient dazu, die zugrunde liegende Logik offen zu dokumentieren und Ergebnisse besser einordnen zu können.

Falls auf der Website Vergleichsangebote, Vermittlungsoptionen oder Partner eingebunden sind, sollten diese transparent gekennzeichnet werden. Die Methodik bleibt davon unberührt: Sie beschreibt, wie der Rechner heute arbeitet – nicht, welches Produkt im Einzelfall abgeschlossen werden sollte.

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Redaktionelle Modell-Defaults

Investmentquote: Der neutrale Ausgangswert ist 0 %. Eine teilweise oder vollständige Anlage möglicher Ersparnisse kann als separates Szenario aktiviert werden.

PKV-Startbudget: Die vorbelegten 740 Euro pro Monat sind ein redaktioneller Modell-Default und kein Markt-, Tarif- oder persönlicher Durchschnitt. Der Wert umfasst die angenommene private Kranken- und Pflegepflichtversicherung vor einem möglichen Zuschuss. Selbstbehalt, Krankentagegeld und Familienbeiträge sind darin nicht individuell abgebildet. Für eine persönliche Rechnung muss der Wert durch ein konkretes Angebot ersetzt werden.

Redaktioneller Prüfstand: 3. November 2026. Die jeweiligen Datenstände werden im Datenhub pro Datensatz ausgewiesen.