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FAQ - kurze Antworten

Kurze, klare Antworten rund um PKV, GKV und Rechner-Nutzung.

FAQ

Wechsel in Teilzeit oder Elternzeit – was beachten?

Stand: 2026-09-14

Elternzeit ohne Erwerbstätigkeit begründet für bislang Privatversicherte grundsätzlich nicht allein eine GKV-Versicherungspflicht. Eine versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ist gesondert zu beurteilen; Befreiungsmöglichkeiten und weitere Ausnahmen sind zu beachten. Auch Beitragszahlung und Arbeitgeberzuschuss hängen vom bisherigen Versicherungsstatus und einer laufenden Beschäftigung ab.

Bei einer Befreiung nach § 8 SGB V gilt eine Antragsfrist von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Prüfe die Bindungswirkung vor dem Antrag.

Mehr im Guide Teilzeit und Elternzeit. Quellen: § 8 SGB V, § 10 SGB V.

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