Ein niedrigerer Zusatzbeitrag kann deine eigene Beitragsbelastung senken. Beschäftigte sparen grundsätzlich die Hälfte der Beitragssatzdifferenz auf ihre beitragspflichtige Einkommensbasis; bei 4.500 Euro und einem Prozentpunkt sind das 22,50 Euro monatlich vor Steuereffekten.
Erhöht deine Kasse ihren Zusatzbeitrag, besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Wähle die neue Kasse dafür bis zum Ende des Erhöhungsmonats; der Wechsel erfolgt nicht sofort. Wahltarife, insbesondere Krankengeldtarife, können besondere Bindungen auslösen. Eine höhere BBG allein begründet dieses Sonderkündigungsrecht nicht.
Rechenbeispiele und Wechselregeln. Quelle: § 175 SGB V.
