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FAQ - kurze Antworten

Kurze, klare Antworten rund um PKV, GKV und Rechner-Nutzung.

FAQ

Welche Kosten trägt der Arbeitgeber in der PKV?

Stand: 2026-11-03

Bei einer zuschussfähigen privaten Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Zusätzlich gelten gesetzliche Obergrenzen.

2026 beträgt der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 508,59 Euro monatlich. Für die private Pflegepflichtversicherung kommen außerhalb Sachsens höchstens 104,63 Euro hinzu; zusammen sind das maximal 613,22 Euro. In Sachsen liegt die Pflege-Obergrenze bei 75,56 Euro und der Gesamtbetrag bei 584,15 Euro.

Der tatsächliche Zuschuss kann niedriger sein. Ein Selbstbehalt wird nicht bezuschusst. Beiträge privat versicherter Angehöriger können berücksichtigt werden, wenn diese bei Versicherungspflicht dem Grunde nach familienversichert wären; der Gesamthöchstbetrag steigt dadurch nicht.

Arbeitgeberzuschuss und Berechnung im Detail.

Quellen und Berechnungsgrundlagen · Stand 03.11.2026

Die genannten Höchstbeträge setzen den allgemeinen GKV-Beitragssatz, Einkommen oberhalb der BBG und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 % voraus. Für Sonderfälle und geringeres Einkommen kann die individuelle Obergrenze niedriger sein.

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