Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 2026 monatlich 1.318,33 Euro. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und dem Pflegebeitrag für eine Person mit einem Kind ergeben sich daraus als Gesamtbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung rund 270,26 Euro ohne beziehungsweise 278,17 Euro mit gesetzlichem Krankengeldanspruch ab der siebten Woche.
Der tatsächliche Beitrag hängt unter anderem vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der Kinderzahl, den beitragspflichtigen Einnahmen und dem Krankengeldschutz ab. Mehr Details im Guide Krankenversicherung für Selbstständige. Quelle: BMG: Beiträge 2026.
