Kinder sowie Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können unter den gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein. Für unverheiratete Partner besteht diese Möglichkeit nicht.
Bei höheren Einkommen oder eigener PKV entfällt die Familienversicherung.
Mehr Details im Familienversicherung.
Quelle: § 10 SGB V.
