Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann sich lohnen, wenn die jährliche Eigenbelastung bei passenden Leistungen sinkt. Vergleiche neben dem Beitrag den Arbeitgeberzuschuss, Selbstbehalt und eine realistisch erwartete Beitragsrückerstattung.
Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden beim bestehenden Versicherer angerechnet. Nur für höhere oder umfassendere Leistungen im Zieltarif können eine Risikoprüfung und zusätzliche Bedingungen verlangt werden. Ein externer Versichererwechsel erfordert einen vollständigen Vergleich und gesicherte Anschlussversicherung.
Fristen, Jahresrechnung und Tarifwechsel prüfen. Quelle: § 204 VVG.
