Datenjahr 2027
JAEG und BBG 2027
Referentenentwurf – Stand 28.09.2026; endgültige Verordnung ausstehend
Die zusätzliche Anhebung um 3.600 Euro jährlich ist gesetzlich beschlossen. Die konkreten Gesamtwerte stehen noch im BMAS-Referentenentwurf. Bundesregierung und Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen.
Verfahrensstand: Referentenentwurf → Kabinettsbeschluss → Bundesrat → Verkündung. Nach der endgültigen Veröffentlichung werden Werte und Status erneut geprüft.
| Rechengröße | Jährlich | Monatlich | Anwendungsbereich |
|---|---|---|---|
| Allgemeine JAEG | 84.150,00 € | 7.012,50 € | Regelfall für angestellte Beschäftigte |
| Übergangs-JAEG | 80.550,00 € | 6.712,50 € | Definierte PKV-Bestandsgruppe zum 31.12.2026 (§ 6 Abs. 8 SGB V) |
| Besondere JAEG | 72.900,00 € | 6.075,00 € | Enger PKV-Altfall zum 31.12.2002 (§ 6 Abs. 7 SGB V) |
| BBG Kranken-/Pflegeversicherung | 76.500,00 € | 6.375,00 € | Beitragsdeckel; keine Wechselgrenze |
- Die Sonderanhebung um 3.600 Euro jährlich ist verkündet; die konkreten Gesamtwerte sind noch Entwurfswerte.
- Die Übergangs-JAEG betrifft die in § 6 Abs. 8 SGB V definierte Bestandsgruppe zum 31.12.2026.
- Die besondere JAEG gilt für den engen PKV-Altfall zum 31.12.2002.
- Diese Werte sind noch nicht in den Rechner integriert. Beitragssätze und Arbeitgeberhöchstzuschüsse für 2027 sind hier nicht festgelegt.
Für Versicherungsfreiheit muss das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche JAEG überschreiten. Die genaue Abgrenzung erklärt der Guide zu JAEG und BBG 2027.
