Kurzüberblick
Die soziale Pflegeversicherung erhebt einkommensabhängige Beiträge mit Kinderlosenzuschlag beziehungsweise Kinderabschlägen. Die private Pflegepflichtversicherung kalkuliert eigene Prämien; die gesetzlichen Beitragssätze der sozialen Pflegeversicherung werden nicht auf diese Prämien übertragen.
Was du wissen solltest
- In der sozialen Pflegeversicherung gelten gesetzliche Beitragssätze. Die Prämie der privaten Pflegepflichtversicherung steht im jeweiligen Vertrag.
- Der Kinderlosenzuschlag betrifft die soziale Pflegeversicherung; er wird nicht auf private Pflegeprämien aufgeschlagen.
- In Sachsen gelten abweichende Regeln zur Verteilung der sozialen Pflegebeiträge und zum Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung.
Checkliste
- Kinderzahl für die soziale Pflegeversicherung korrekt angeben; private Pflegeprämien gesondert prüfen.
- Sachsen‑Regel berücksichtigen.
- PV‑Kosten in der Langfristbetrachtung nicht vergessen.
Nächster Schritt
Im Rechner kannst du PV‑Regeln (inkl. Sachsen) direkt sehen und vergleichen.
Vergleich
Vergleiche jetzt passende GKV‑Leistungen und Beiträge.
Quellen
Rechtsgrundlagen: § 55 SGB XI (soziale Pflegeversicherung) und § 110 SGB XI (private Pflegeversicherung).

